Nachrichten aus der Clemens-Dülmer-Schule

Distanzlernen / Testungen

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Distanzlernen / Testungen

Liebe Eltern unserer Schülerinnen und Schüler,

wir haben Sie gestern darüber in Kenntnis gesetzt, dass das Ministerium für die kommende Woche den Distanzunterricht angeordnet hat. Ebenfalls haben wir Sie gestern gebeten, uns eine Rückmeldung zu geben, ob Sie Ihr Kind selbst betreuen können oder ob Sie die Notbetreuung in Anspruch nehmen müssen.

Nun möchten wir Ihnen zwei weitere Informationen mitteilen.

Material:

Die Klassenlehrkräfte Ihrer Kinder werden Ihnen bzw. den gesamten Klassen mitteilen, wie Sie das benötigte Material für die kommende Woche erhalten werden. Dies kann durch das Padlet, eine Mail oder in Form von Abholung geschehen. Auch werden die Klassenlehrkräfte Ihnen ggf. Zeiträume dafür nennen. Die Inhalte sind in den Jahrgangsteams abgesprochen worden.

Testungen:

Wie Sie den Medien sicherlich entnommen haben, werden die Schule momentan mit Selbsttest für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und sonstiges Personal beliefert. Folgende Textpassus aus der letzten Schulmail möchten wir dazu zitieren:

„Für die Landesregierung ist es zentrales Anliegen, gerade in den gegenwärtig herausfordernden Zeiten Bildungschancen für unsere Schülerinnen und Schüler weitestgehend zu sichern und zugleich bestmöglichen Infektions- und Gesundheitsschutz für die Kinder und Jugendlichen, die Lehrkräfte und das weitere Personal an unseren Schulen zu gewährleisten.

Deshalb erfordert die Durchführung von Präsenzunterricht weiterhin die Beachtung der strengen Vorgaben zur Hygiene und zum Infektionsschutz, die in den Schulen zur Umsetzung kommen. […]

Parallel dazu wird es ab der kommenden Woche eine grundsätzliche Testpflicht mit wöchentlich zweimaligen Tests für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und weiteres Personal an den Schulen geben. Hierzu hat die Landesregierung alle notwendigen Maßnahmen getroffen. Der Besuch der Schule wird damit an die Voraussetzung geknüpft, an wöchentlich zwei Coronaselbsttests teilgenommen zu haben und ein negatives Testergebnis vorweisen zu können. Die Pflicht zur Durchführung der Selbsttests wird für die Schülerinnen und Schüler in der Schule erfüllt. Alternativ ist möglich, die negative Testung durch eine Teststelle nachzuweisen (Bürgertest), die höchstens 48 Stunden zurückliegt. Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht nicht nachkommen, können nicht am Präsenzunterricht teilnehmen.“

https://schulministerium.nrw/ministerium/schulverwaltung/schulmail-archiv/08042021-informationen-zum-schulbetrieb-nrw

Sollten Sie die letztgenannte Variante bevorzugen, geben Sie bitte den Klassenlehrkräften eine Rückmeldung und beachten Sie die dann vorgesehenen Rückmeldungen.

Wir möchten Ihnen an dieser Stelle versichern, dass wir an unserer Schule sehr sensibel mit dem Thema Testung umgehen werden, d.h. Sie können uns vertrauen, dass wir Ihre Kinder pädagogisch begleiten und es ihnen so angenehm wie möglich machen werden. Sie werden über die Klassenlehrer in Kürze ein Video von uns erhalten, dass den Kindern die Durchführung der Tests zeigt und damit die evtl. vorhandenen Ängste nehmen soll.

Des Weiteren dürfen wir Ihnen eine erfreuliche Mitteilung machen. Frau Brinks hat am heutigen Tag geheiratet und sollten Sie zukünftig den Namen „Frau Schmitz“ an unserer Schule hören, dann verbirgt sich Frau Brinks dahinter. Sie hat den Namen ihres Mannes angenommen. Wir wünschen ihr und ihrem Mann selbstverständlich für den weiteren Lebensweg alles erdenklich Gute und wir wünschen Ihnen nun ein schönes Wochenende.

Bocholt, den 09.04.2021

B. Brömling, Rektor

K. Böing, Konrektorin



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